Die Geister, die ich rief…
Im Laufe dieses Prozesstages ging es um das Gutachten des Sachverständigen Prof Labudde, der Emmi im Knast vermessen und ein 3D-Modell ihres Skeletts und des Thor Steinar Ladens in Erfurt erstellt hat und diese Modell mit Videos vom Angriff auf den Nazi-Laden verglich und heute sein Gutachten vorstellen sollte.
Insgesamt bestätigte sich der Verdacht, dass Labudde weniger ein Sachverständiger als vielmehr ein Hochstapler ist, der vor allem an sein Renommee denkt. Er wurde bereits im Antifa-Ost-Verfahren und im Prozess gegen Hanna in München von der Generalbundesanwaltschaft einbestellt und als Zeuge gehört. Unendlich viel Unsinn wurde unendlich viele Stunden produziert und von unendlich vielen Prozessbeteiligten unendlich lange angehört. Nun wird man den Hochstapler offenbar nicht mehr so einfach los, jedes zu deutliche Eingeständnis seiner völligen Lächerlichkeit würde Zweifel an der Ermittlungsarbeit der Bundesanwaltschaft, GBA, und den Entscheidungen der Richter:innen der Oberlandesgerichte in Dresden und München hervorrufen.
Zunächst wurde aber der Antrag der Verteidigung vom vorherigen Verhandlungstag gegen Emmis gewaltsame Vermessung in der JVA Guben vom Senat abgelehnt, ebenso der Antrag der Verteidigung auf ein Verwertungsverbot des Gutachtens von Labudde.
Verteidiger Hoffmann lehnte daraufhin den Zeugen Labudde wegen Besorgnis der Befangenheit ab und begründete dies mit dessen fehlender Distanz und Selbstkritik gegenüber der vom ihm selbst entwickelten Methode. Dabei verwies er auf einen Podcast (Quarks Stories Folge 39) mit dem Zeugen. Das Gericht beschied den Antrag nicht sofort, sondern stellte ihn zurück.
Anschließend trug Emmis Verteidigung eine Erklärung zur Vernehmung des Zeugen Bender vor. Der kaufmännische Leiter des Thor-Steinar Ladens in Erfurt hatte ausgesagt, dass der Laden wenige Stunden nach der Tat gereinigt worden sei. In den folgenden Tagen seien bei den Arbeiten die Kameras geputzt, Regale und Möbelstücke verrückt worden, der Laden habe sich also nicht mehr in dem Zustand wie direkt nach der Tat befunden, als das 3D-Modell erstellt wurde. Die Ausrichtung des Blickwinkels der Kameras sei für das Gutachten schließlich entscheidend.
Labudde musste frei reden und konnte seine Präsentation nicht zeigen, weil die Prozessbeteiligten sie vorab nicht erhalten hatten und sich die Verteidigung nicht auf die Fragen hatte vorbereiten können.
So referierte Labudde zunächst theoretisch seine Methode, am Tag darauf (Mittwoch) sollten das Gutachten zum Angriff auf den Thor Steinar-Laden und seine Schlussfolgerungen Thema sein.
Für die Erstellung des Gutachten bräuchte es zum einen Aufnahmen vom Ereignisort, in Form von Videos. Diese zweidimensionalen Orte könnten in 3D konvertiert werden, so dass auch alle Maße den realen Maßen entsprächen. Weiterhin würde der Tatort als 3D Modell eingescannt, Die Fehlerquote gab er mit 0,2 bis 0,7 Millimeter Abweichungen an, etwa durch Lichtreflexionen. Über diverse Fixpunkte würden die Aufnahmen des entsprechenden Raumes so übereinandergelegt, bis sämtliche Fixpunkte übereinanderliegen und die Fotogrammetrie korrekt durchgeführt sei. Die Räume – das eingescannte 3D-Modell des Tatorts sowie das in 3D transformierte Video des Tatorts – seien dann austauschbar und man könne quasi etwas aus dem einen virtuellen Raum nehmen und in den anderen legen. Die Abstände würden der Realität entsprechen. Veränderungen von Kamera oder Einrichtung nach der Tat seien nicht relevant, weil der 3D-Raum anhand von Fixpunkten angepasst würde und eine etwaige Kameraveränderung mithilfe von Kameradaten herausgerechnet würden.
Die tatverdächtige Person würde mit 17 Markierungspunkten (auf den Gelenken, von Kopf bis Fuß) beklebt. Diese steht auf einem Drehteller, während von ihr mit zwei Kameras nach ISO-Vorgaben alle 3 bis 5° Aufnahmen gefertigt würden, aus denen dann ein sog. Rig (digitales Skelett) erstellt werde. Jedes Rig sei Labudde zufolge hochspezifisch, also individuell, unter einhundert Millionen bis einer Milliarde gäbe es nur ein identisches Skelett, behauptete er. Drei Werte davon würden genutzt (Körperhöhe und beide Schulterhöhen), um das Rig auf die Abbildung der tatverdächtigen Person zu legen. Es werde manuell “eingepasst” in die Körperhaltung (Pose). KI würde noch nicht genutzt. Handele es sich um die tatverdächtige Person aus dem Video, dann gäbe es keine Differenzen zwischen Rig und der Figur, seien Differenzen sehr groß, also passe das Rig nicht in die Figur, sei die tatverdächtige Person nicht die Gesuchte. Labudde gibt an, mit seiner Methode Aussagen in der Qualität von “Es handelt sich eher um die Person, es ist nicht auszuschließen” machen zu können.
Nun fragt der Berichterstatter des Senats nach der Vorgehensweise bei der Körpervermessung des Tatverdächtigen, ob es beim Markieren an Knien und Gelenken Auswirkungen hat, wenn die diese höher oder tiefer gesetzt würden, als die Position des Gelenkes. Labudde meint, dass die Gelenkmitten leicht zu finden seien, würden die Markierungen aber nicht exakt aufliegen, hätte dies Auswirkungen.
Auf Frage des Richters erklärt Labudde, es gäbe keine Wahrscheinlichkeiten, sondern Schwellenwerte. Bei 10 cm Abweichung sei eine Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Die Werte will Labudde auf Grundlage eines Versuches mit dem Land Niedersachsen erstellt haben. Dabei seien hundert Polizist:innen einen Parcours abgelaufen, aus 5 verschiedenen Perspektiven aufgenommen und deren Rig in die Aufnahmen eingepasst worden. Es handelte sich um vier Gruppen, Frauen und Männer in je zwei Körpergrößen. Er habe dort jeden von jedem unterscheiden können.
Dann fragt der Richter, welche Auswirkungen denn Mützen, Schuhe etc der Tatverdächtigen hätten. Labudde antwortet sehr umständlich, das Rig werde in diese Figur gelegt. Solange das Rig dort überall hineinpasst, spiele es keine Rolle, es würde ja passen. Weitere Fragen zu möglichen Fehlerquellen und deren Behebung, etwa durch Entzerrung, Entrauschung, Verdichtung, eine schlechte Auflösung von Videos, wie etwa dem Video aus der Pestalozzistraße.
Auf die Frage nach der hohen Individualität jedes Rigs (100 Millionen), welche Parameter benutzt würden, Körper und Schulterhöhe, gab Labudde keine ausreichende Antwort. Beim Vergleich seiner beiden Gutachten, vom 12. Februar 2025 und vom 28. Januar 2025 äußerte der Richter „gewisse Widersprüche“ entdeckt. Einmal werde dieselbe „Person 6“ mit 162cm Höhe und ein anderes mal mit 171cm angegeben. Labudde sagte, sie stehe einmal gebückt, und wenn sie ausklappe, habe sie eine andere Körperhöhe. Am schwerwiegendsten wiege allerdings, erklärte der Berichterstatter des Senats abschließend, dass die Ergebnisse der Gutachten nicht mit den Ermittlungsergebnissen von Polizei und Generalbundesanwaltschaft übereinstimmen. Das sei für den Senat nicht nachvollziehbar.
Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die offensichtlichen Widersprüche in den Gutachten glattbügelt und den nicht überzeugenden Auftritt des Sachverständigen vergessen lassen möchte. Die Verhandlung wird gegen 16:30 geschlossen und die Befragung durch das Gericht am 5. HVT unter anderem mit den Fragen der Verteidigung fortgesetzt.