Heute: Von der Axt, über die alle reden, die aber niemand gesehen hat
Es sind heute drei Zeuginnen geladen, die damals Schülerinnen waren und auf ihrem gemeinsamen Schulweg den Überfall auf die Nazis Beuthe und Raßbach am 12.1.2023 gesehen haben. Ihre Erinnerungen und damaligen Aussagen scheinen stark von Handyvideos und Nachrichten in einem Whats-App-chat geprägt zu sein.
Rechtsanwalt Kassebohm aus Bonn wird zunächst als Rechtsbeistand für den geschädigten Nazi Beuthe verpflichtet. (Kassebohms Kollege Mutlu Günal war Verteidiger des ehemaligen Kölner CDU-Politikers Bähner, den das Landgericht Köln 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilte, weil er aus rassistischen Motiven einen Jugendlichen angeschossen und schwer verletzt hatte.)
Emmis Verteidigung widerspricht dann der Lichtbildvorlage und Vergleichspersonen zur Identifizierung bei der Zeugin G., da aufgrund fehlender Vielfalt suggestiv. Widerspruch gibt es auch gegen das Selbstleseverfahren der Untersuchungsberichte, weil diese überwiegend polizeiliche Anmerkungen enthielten. Sie dürften daher nicht als Beweis verwendet werden, weil sie in hohem Maße subjektiv seien.
Die erste Zeugin Frau J. berichtet, dass sie damals an einer Gruppe vorbeiliefen, die sich gerade Masken aufsetzten, sie hatte sich nichts dabei gedacht. Sie hat die Gruppe weglaufen sehen und zwei Personen, die auf dem Boden lagen und bluteten. Sie sei dann von dort weggegangen, weil eine von ihnen eine Panikattacke bekommen hatte. An den Mülltonnen hatte sie mehrere Personen gesehen, eine gemischte Gruppe, sie sprachen russisch oder ungarisch.
Den Angriff selbst hat sie nicht wahrgenommen, sie weiß auch nicht, ob die Angreifer Gegenstände dabei hatten. Bei der Polizeivernehmung hatte sie zwar ausgesagt, es sei ein Hammer oder eine Axt verwendet worden. Ihre Sicht war aber verdeckt, eine Person hatte etwas in der Hand, und sie dachte, es konnte ein Hammer gewesen sein.
Ihre Mitschülerin Frau G. hatte mit dem Handy gefilmt, als die Gruppe an ihnen vorbeilief. Eine Mitschülerin schrieb später in einem Whats-App-Chat, dass eine Axt im Spiel gewesen sei. Am Unfallort seien die Videos angeschaut worden und es wurde darüber geredet, was passiert war, in der Schule nicht mehr.
Die Polizei kam danach in die Schule und sie wurde mit zwei Mitschülerinnen zur Polizeiwache gebracht, dort sei auch ein Phantombild gemacht worden.
Die zweite Zeugin Frau G. berichtet, sie habe gesehen, wie drei Personen auf einen Mann eingeschlagen hätten und drei weitere auf einen anderen. Der Mann, der geschlagen worden war, sagte, als er wieder aufgestanden war, die Angreifer seinen Linke gewesen.
Sie filmte mit ihrem Handy, es seien zwei Männer und eine Frau gewesen, sie waren zuerst nicht maskiert. Ein Mann hockte am Boden, er habe einen Hammer oder Axt aus der Tasche geholt. Danach hat sie das Werkzeug nicht nochmal gesehen. Was die geredet haben, weiß sie nicht. Die Personen rannten los auf einen Dünnen, auf den sie einschlugen, mit einem Hammer oder so, das habe ungefähr 30 Sekunden gedauert. Von dem Angriff auf den anderen Mann hat sie nichts mitbekommen. Sechs Personen seien weggerannt, darunter die drei, die sie am Anfang gesehen hat.
Auf Nachfrage der Verteidigung stellte sie klar: Die Person, die am Boden hockte, hatte den Rucksack in der einen Hand und sie sah einen Stiel, einen Hammer oder eine Axt, was es tatsächlich war, hat sie nicht gesehen, das habe man sich denken können, wegen der Verletzungen, vermutete sie.
Das Handyvideo, das sie gemacht hatte, habe sie weitergeschickt, direkt am Unfallort haben sie alle das Video noch zusammen angeschaut und vor Ort herumgezeigt. Eine weitere Person hatte ebenfalls gefilmt. Nach dem Vorfall waren sie mehrere Stunden beim LKA. Sie hat dort während der Vernehmung in den Klassen-Chat auf Whats App geschrieben.
Ihnen wurde dort von der Polizei 6-7 Lichtbilder von weiblichen Personen vorgelegt und sie sollten jeweils sagen, ob sie jemanden erkennen. Die Bilder sahen alle recht gleich aus hinsichtlich der Gesichtsform und Gesichtszüge. Namen von Verdächtigten fielen nicht, auch nicht, ob Verdächtige unter den Bildern waren. Die Zeugin Frau G. beschreibt, dass das Mädchen schwarze Klamotten trug, u.a. eine schwarze Adidas-Jogginghose. Sie hatte blonde lange Haare zu einem Dutt, und sie trug ein Tuch, was man über die Nase zieht. Sie war relativ dünn und hellhäutig. Sie habe auf den Mann eingetreten, wohin, wisse sie nicht. Er machte nicht den Eindruck, er müsse sterben.
Später zuhause hat sie sich schließlich bereit erklärt, bei einem Phantombild zu helfen, weil die Mutter ihrer besten Freundin, die Polizistin ist, sie überzeugt hat.
Die dritte Zeugin konnte sich an nichts erinnern, sie hatte damals einen Filmriss.