6. Verhandlungstag – 03.02.2026

Am 6. Verhandlungstag waren zwei Zeugen geladen: Uwe Bauerfeind vom LKA Thüringen und Pierre Beuthe, ehemaliges Mitglied der Nazi-Partei “Die Stärke”. Sein Kollege Raßbach wurde auf den 19.2.26 umgeladen. Den Bericht zu Beuthes Vernehmung zum Angriff vom 12. Januar 2023 werden wir daher erst später veröffentlichen, zusammen mit Raßbachs Auftritt.

Emmis Verteidiger RA Dietrich fordert zu Beginn ein Verwertungsverbot der heute präsentierten Lichtbilder einer Observation in Gera aus dem Jahr 2021, die der LKA-Beamte Bauerfeind in seiner Aussage verwendet. Die Observation war nur aufgrund von Sachbeschädigung und Bagatelldelikten angeordnet worden, eine längerfristige Observation mit technischen Mitteln sei aber nur erlaubt bei Taten vom schwerem Ausmaß.

Der erste Zeuge, Uwe Bauerfeind, arbeitet für das LKA Thüringen in Erfurt beim Dezernat für politische Kriminalität. Er ist Sachbearbeiter im Verfahren zum Angriff vom 23. April 2022 auf den Thor-Steinar-Laden, das zuerst die Polizei Erfurt bearbeitete, bis es vom LKA Thüringen übernommen wurde. Der Überfall auf den Laden fand um 10:45 Uhr statt, etwa zur gleichen Zeit gab es Angriffe auf Thor-Steinar-Läden in Halle, Magdeburg und Schwerin.

Der LKA-Beamte hatte damals eine Zeugin vernommen, der am 23. April 2022 morgens auf ihrem Fußweg drei junge, weibliche Personen aufgefallen seien. Sie hätten “oversized” Kleidung getragen und Mund-Nasen-Schutz. Die drei standen nah beieinander und hatten die Köpfe zusammengesteckt, um augenscheinlich etwas zu besprechen. Als die Zeugin später ein Video sah, erinnerte sie daraus eine von den Personen getragene Jacke.

Der VR fragt dann, wie das LKA bei der Identifizierung von Emmi vorgegangen war. Zeuge Bauerfeind erklärt, dass aufgrund von Sachbeschädigungsdelikten in Jena eine verdeckte Ermittlung gegen Moritz und Emmi gegeben hatte. Es werden 2 Fotos vom Video der Observation gezeigt von einer männlichen Person und zwei weiblich gelesenen Personen aus dem Sommer 2021. Die eine davon trägt die beliebten schwarz-weißen Adidas Sneaker, Typ Samba, dies soll Emmi sein.
Das LKA hatte dann in verschiedenen Verfahren in Thüringen nach Vergleichen zum Video aus dem Thor-Steinar-Laden gesucht und ist auf diese Bilder mit den drei Personen gestoßen. Weiterhin wurden Bilder von Emmi vom Einwohnermeldeamt und dem Verfassungsschutz abgeglichen. LKA-Beamter Bauerfeind argumentiert dann, dass die Abnutzungsspuren an den Adidas-Sneakers auf dem Observationsvideo und dem aus dem Thor-Steinar-Laden übereinstimmten. Da diese individuell seien, sei die Person mit den Adidas-Sneakers Typ Samba ebenfalls Emmi. Allerdings konnte das genaue Modell nicht genannt werden. Da die Schuhe ein Massenprodukt seien, wurde bei der Firma Adidas der Produktverantwortliche Leiter gefragt, ob es sich um individuelle Abnutzungsspuren handele. Dieser sagte, bei Wildleder entstehen diese Abnutzungsspuren häufig.

Neben Emmi will man auch Maja T. im Thor-Steinar-Laden in Erfurt erkannt haben, Gutachter Labudde hatte Maja T. bereits in Ungarn erkennen wollen.

Der LKA-Beamte Bauerfeind berichtet dann, dass einige Zeit nach dem Angriff ein Video auftauchte von der Tat, das Sequenzen mit eigener Kamera enthielt. Es endet mit den Worten “Tschüss bis zum nächsten Mal”. Dies hatte die StA Erfurt dazu bewogen, Ermittlungen nach §129 aufzunehmen.
Die Verteidigung von Emmi, RA Eder fragt dann, wer Labudde und die Hochschule Mittweida beauftragt habe, wann und womit. Damals hatten sich die jetzt Angeklagten noch nicht gestellt (und dementsprechend hatte kein 3D-Modell von ihnen angefertigt werden können. – Anm. Redaktion).

Bei der Vernehmung kam ans Licht, dass im LKA eine Praktikantin der Hochschule Mittweida tätig war, die auch Besprechungen zu dem Verfahren gegen die Antifa teilnahm. Ob sie ihre Erkenntnisse auch an Prof. Labudde weitergegeben hat, konnte nicht aufgeklärt werden. Der Ermittler des LKA konnte sich da an wenig erinnern und Aufzeichnungen über die Tätigkeiten der Praktikant:innen habe das LKA Thüringen nicht. Der Auftrag an Labudde dagegen war klar definiert. Es ging um den Vergleich der Körpergröße von der Person im Thor-Steinar-Laden mit der in Budapest als Emmi identifizierte Person. RA Eder weist auf einen Aktenvermerk vom 30.3.2023 hin, in dem es heißt, der VS habe ein Observations-Video vom 1.3. übersandt, wo Emmi im Laufen zu sehen sei. Das Video sei mit dem im Thor-Steinar-Laden abzugleichen.

RA Eder kritisiert, dass mit diesem Auftrag das Ergebnis des Gutachtens vorweggenommen wurde. Es sei einzig und allein darum gegangen, den Verdacht gegen Emmi zu verifizieren. Hier unterbricht der VR die Vernehmung. Diese Fragen stünden im umgekehrten Verhältnis zur Bedeutung des Gutachtens. Doch RA Eder widerspricht: Das Gutachten werde in der Anklage schließlich als wesentliches Beweismittel bezeichnet. Tatsächlich hat der Senat den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Labudde bis auf weiteres zurückgestellt.
Stattdessen warnt der VR die Verteidigung, ihre Süßigkeiten nicht an die Angeklagten weiterzugeben. Diese dürften nur Süßigkeiten aus dem Automaten essen.