16. Verhandlungstag – 24.03.2026

Am heutigen Verhandlungstag ging es erneut um den Angriff auf die Neonazis Beuthe und Raßbach am 12.01.23 in Erfurt. Angehört wurde zum einen der Bulle Mehner und der Nazi Raßbach selbst, nachdem dieser zu vorigen Ladungen nicht erschienen war.

Zu Beginn beantragte Emmis Rechtanwältin Eder zwei Einzelbilder aus dem Tatvideo des Angriffs und Bilder von handelsüblichen Gummihämmern in den Prozess einzuführen. Sie führte aus, es gäbe eine große optische Ähnlichkeit zwischen dem genutzten Gegenstand im Video und einem Gummihammer. Gleichzeitig könnte man den Gegenstand, wenn man ihn nur kurz sieht, als Axt wahrnehmen. Auf dem Video sei, wie schon der Gerichtsmediziner Eisenmenger in seinem Gutachten beschrieb, ein Gummihammer zu erkennen.

In der Befragung des Polizeibeamten der Landespolizeiinspektion Saalfeld, Mehner, ging es zu Beginn um Wahllichtbildvorlagen. Die Verteidigung hatte wie auch heute auch bei früheren Zeugenbefragungen immer wieder Verwertungswidersprüche erhoben. Bei der Durchsicht der sieben Vergleichsbilder war an einem früheren Verhandlungstag sichtbar geworden, dass diese Emmi (der zu diesem Zeitpunkt Tatverdächtigen) überhaupt nicht ähnlich sahen. Die Verteidigung hatte damals darauf hingewiesen, dass die Auswahl suggestiv sei, denn es waren außer Emmi keine Personen vorgelegt worden, die der Personenbeschreibung der Zeug:innen oder dem Aussehen von Emmi nahe kamen. Somit sei die Auswahl nur aufgrund des Alters und der Erscheinungsbilder der Vergleichspersonen erfolgt. Mehner hatte die Lichtbildvorlagen selbst durchgeführt. Zu Beginn gab er noch an, die Bilder nicht selbst ausgewählt zu haben, dies habe sein Kollege Konietzka (phonetisch) übernommen.

Trotzdem ging es im Folgenden vor allem darum, wie diese Bilderauswahl zustande gekommen war. Der vorsitzende Richter fragte, ob der Zeuge wusste, dass genau das selbe Bild, welches er von Emmi vorgelegt hatte schon Wochen vorher von der Bild-Zeitung mit Hinweis auf eine Täterin/Tatverdächtigen veröffentlicht wurde. Das sei ihm „in der Weise nicht bewusst gewesen“. Auf die Nachfragen, in welcher Weise ihm das bewusst gewesen sei, gab er zunächst überhaupt keine Antwort. Schließlich behauptete er, den Artikel nicht gelesen zu haben. Dabei verhaspelt er sich wiederholt und wirkt nervös. Das veröffentlichte Bild von Emmi stammt aus dem Einwohnermeldeamt. Die sich nun aufdrängende Frage, wie sowohl die Namen möglicher Tatverdächtiger aus den Daten des Einwohnermeldeamts an den Springer Verlag durchgesteckt worden sein könnten, sollte sich im späteren Verlauf der Verhandlung klären.

Dann erklärt Mehner, wie er die Wahllichtbildvorlage durchgeführt hatte. Er habe die Zeugin Frau G. selbst entscheiden lassen, wie sie sich sich die Bilder angucken möchte. Bei dem Lichtbild, das vorher schon in der Bildzeitung erschienen war, habe sie gesagt: „Die isses“ (Anmerkung: Bei der Verhandlung am 24.02. hatte sie gesagt, dass sie das Kästchen „Ich habe die Person nicht sicher erkannt, stelle aber Ähnlichkeiten fest“ angekreuzt hatte). Es folgt ein Frage-Antwort-Spiel zwischen Rechtsanwältin Eder und Mehner: Ob er sich die Bilder vor der Vorlage mal angeschaut habe? – Lange Pause – Warum er so lange darüber nachdenken müsse? – Er sei sich nicht sicher. Eder hakt nach, ob er die Fotos vor der Vorlage überhaupt mal gesehen hat? – Er denkt schon. Ob er sich die anderen sieben Personen mal angeschaut habe? – Sie „sollten ähnlich sein“.

Ob sie alle die gleiche Haarfarbe gehabt hätten (die Zeug:innen hatten von einer blonden Frau gesprochen)? – Nein. Ob die Zeug:innen von einer ungeschminkten Person gesprochen hätten? – Ja. Ob die Vergleichspersonen ungeschminkt gewesen sein? – Nicht alle. Ob er sich, als Aktenführer, die Akte mal angeschaut hätte und bemerkt hätte, dass in der Akte Fotos waren, die Emmi viel ähnlicher waren, als die vorgelegten? – Es hätte andere Verdächtige gegeben, aber sie hätten sich nicht weiter damit befasst. Mehner behauptet, sie hätten darauf geachtet, dass die Vergleichspersonen ein „gleiches Alter“ haben. Auf Emmis Alter zur angeblichen Tatzeit oder das Alter des Lichtbild – Das des Lichtbilds. Emmi war zum Zeitpunkt der Aufnahme 15 Jahre alt. Kein Wunder, dass Zeug:innen, die angaben, nicht sicher zu sein, ein halbes Jahr nach dem Vorfall, das einzige Bild auswählten, dass der Beschreibung der Tatverdächtigen annähernd ähnlich war und bereits in der Presse veröffentlicht wurde.

Nach der Mittagspause geht es mit den Fragen von Lucas Rechtsanwalt Kuhn weiter: Die GBA hatte Mehner nach der vermeintlichen Intensität der Tritte gefragt. Die Zeugin habe die Aussage, es sei „wie bei einem Fußball“ gewesen, auf Nachfrage und nicht von sich aus getroffen. Auf die Frage, wie formuliert wurde, antwortet er wieder unklar. Er glaube, es wurde „Wie doll hat sie denn getreten?“ gefragt. Erst sagt er, dass er sich dessen sicher sei, muss dann aber zugeben, dass er nicht einmal wisse, ob er selbst oder sein Kollege Bauernfeind die Frage gestellt hat. Aber er ist sich sicher, dass irgendeine Frage gestellt wurde. Das Protokoll sei tatsächlich unvollständig, bestätigt er auf die Frage, warum die Frage nicht protokolliert wurde. Die Verteidigung hatte an früheren Prozesstagen schon auf das Problem hingewiesen, dass für dreistündige Vernehmungen nur ein bis zwei Seiten Protokoll vorhanden sind, die möglicherweise im Nachhinein von der Polizei formuliert (siehe Bericht des 8. Verhandlungstages) worden sind.

Da Mehner immer wieder der Frage ausweicht, wann er von der Presseberichterstattung und den veröffentlichten Bildern erfahren habe, fragte Rechtsanwalt Dietrich noch einmal explizit nach und nun sagt Mehner schließlich, dass ein gesondertes Strafverfahren anhängig sei, welches aber nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Er habe von der Presseberichterstattung im Januar 2023 erfahren, als er sich in den Fall eingearbeitet habe. Eine Gruppe, die sich um Pressemonitoring gekümmert habe, sei noch im Aufbau gewesen. Bei der Wahllichtvorlage im September sei die aber schon lange arbeitsfähig gewesen, räumte er ein.

Ob ihm aufgefallen sei, dass der vollständige Name von Moritz inkl. Foto in der Presse veröffentlicht worden sei, fragt Rechtsanwalt Scharmer. Mehner glaubt ja. Auf wiederholte Nachfrage bejaht er, dass der Name veröffentlicht wurde. Schließlich kommt er damit heraus, dass es bei dem abgetrennten Verfahren um die „Verletzung des Dienstgeheimnisses durch Durchstechen an die Presse“ geht. Das sei aber nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt. Auf Antrag der Verteidigung bittet der Vorsitzende Mehne nun die Aussagegenehmigung zu diesem Verfahren einzuholen, was in einer kurzen Unterbrechung geschieht. Nun sagt Mehner, es handle sich um ein Verfahren wegen Verdachts auf Geheimnisverrats gegen Unbekannt. „Ein Medium“ hätte Informationen veröffentlicht, die es nicht hätte haben können. Staatsanwalt Grünseisen hätte den Fall übernommen, nachdem er das entsprechende Verfahren eingeleitet habe. Nun wird endgültig klar, dass der Polizist besagte Artikel selbst gelesen haben muss, um seinen Bericht anzufertigen.

Es folgt die Aussage des 27-jährige Nazi Florian Raßbach zum Angriff auf ihn und Beuthe. Er wird von einem Zeugenbeistand begleitet. Auf seinem Shirt steht „Der Mythos lebt“ – eine Referenz an den Fußballclub LOK Leipzig, der für seine rechtsextreme Fanszene bekannt ist. Raßbach beschreibt zunächst, wie er und Beuthe sich am 12.01.23 wie jeden Tag für den Arbeitsweg getroffen hätten und auf dem Weg vom REWE die Pestalozzistraße runter von hinten angegriffen worden seien. Sein Bericht ist etwas chaotisch, er spricht immer wieder vom vielen „Trubel“, der geherrscht habe. Beuthe sei zuerst angegriffen worden, dann sei er selbst zu Boden gegangen. Während er in einer Vernehmung in Budapest berichtet hatte, das versucht worden sei mit einem Hammer sein Knie zu treffen, will er sich nun dran erinnern, dass auf den Kopf gezielt worden sei. Rufe habe er nicht gehört, ihm seien auch nur vier Personen aufgefallen, er habe erst hinterher erfahren, dass es mehr waren. Zu den Angreifer:innen kann er sonst keine Angaben machen. Warum er angegriffen wurde, könne er sich nicht erklären. Als er darauf hingewiesen wird, dass ein Zeuge ihn mit den Worten zitiert hatte „Das müssen die Linken gewesen sein.“, sagt er, es sei „kein Geheimnis“, dass er „auf der rechten Seite“ und öffentlich für die Partei „Neue Stärke“ (NSP) aufgetreten ist. Richter Bachler fragt nun nach „einem Vorfall am alternativen Jugendzentrum“. Da hätte es mal was gegeben, sagt er. 50 Leute seien da raus gekommen, gegen vier Personen. Auf Richter Machalitzas Fragen zu seiner Karriere in der rechten Szene, ob er in der NSP Führungsverantwortung hatte, ob seine Adresse schon vorher veröffentlicht wurde und ob er bei rechten Gegenprotesten gewesen war, antwortete er jeweils mit Ja.

Rechtsanwalt Hoffmann will es genauer wissen: Ob gegen ihn schon einmal ermittelt wurde, warum, wie oft und wie oft er verurteilt wurde. Ja, er sei mehrmals verurteilt worden, darunter wegen Nutzung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung. Die Frage, ob die NSP gegen Israel und oder Juden war, versucht Raßbachs Beistand abzuweisen, weil sie angeblich nicht verfahrensrelevant sei. Zustimmung bei der GBA, doch der Vorsitzende Bachler lässt die Frage zu. Nach einer minutenlangen Besprechung mit dem Zeugenbeistand antwortet Raßbach, das sei ihm nicht bekannt. Einige Mitglieder hätten unterschiedliche Positionen gehabt, die er nicht kenne. Das geht nun so weiter: Ob er oder seine Partei etwas gegen Menschen aus Afrika oder der arabischen Welt hätten und ob er oder die Partei sie als gleichwertig zu deutschen Menschen ansehe. Minutenlange Beratung. Alle in der Partei hätten unterschiedliche Auffassungen, er hätte nichts gegen Afrikaner, er wäre selbst schon in Afrika gewesen. Hoffmann merkt an, dass Raßbach bedenken solle, dass die Partei Schriften öffentlich hochlade. Wie es mit Homosexualität aussehe? Nach kurzer Beratung erklärt Raßbach, für ihn zähle das Weltbild Mann und Frau. Hoffmann endet mit der Frage: „Hat ihre Partei ein positives Bild von Deutschland zwischen den Jahren ‘33 und ‘45?“. Minutenlange Beratung. Nun schaltet auch der Richter sich nochmal ein: „Das Zögern reicht mir als Antwort schon aus.“ Raßbach tritt ab und der Richter resümiert, man sei „irgendwie ratlos.“

Nun folgen drei Anträge der Verteidigung, zunächst eine Erklärung von Emmis Verteidigung zum „Sachverständigen“ Labudde: Die Vernehmung habe gezeigt, dass die bereits vorgetragene Kritik an der Methode grundsätzlich und insbesondere hier im Verfahren zutrifft. Das Gutachten sei „grundsätzlich nicht verwertbar“, es entspreche keinen anerkannten Methoden, erst Recht nicht im Fall Pestalozzistraße, da es die eigenen Qualitätsanforderungen klar unterlaufe. Selbst wenn das Gericht das Gutachten im Rahmen einer Gesamtwürdigung mit einbeziehen würde, setze dies eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit den Fehlerquellen voraus.

Nun verlangt Paulas Verteidigung mehrere Artikel in den Prozess zum Kontext des so genannten „Tag der Ehre“ einzuführen, zu den Themen Geschichtsrevisionismus, NS-Verherrlichung, Antisemitismus und die Beteiligung deutscher Nazis. Die GBA weist das alles zurück. Das seien keine Beweise, sondern Wertungen und da die Artikel öffentlich sind, müssten sie hier nicht vorgelegt werden.

Abschließend beantragt Moritz Verteidigung, das Gericht möge mehrere Dokumente übersetzen lassen und ins Verfahren einführen, bei denen es um die Einstufung der US-Regierung von „Antifa Ost“ als „Specially Designated Global Terrorists“ und „Foreign Terrorist Organization“ geht. Die Ermittlungen und Einstufungen der US-Regierung hätten Auswirkungen und Rechtsfolgefragen. Die Verteidigung möchte wissen, ob die GBA oder das BKA schon vor dem 13.11.25 bzw 20.11.25 einen Austausch mit der ungarischen oder amerikanischen Regierung zur Einstufung hatte und, falls ja, ob die hier sitzenden Bundesanwält:innen damit zu tun gehabt haben (dies wäre ein unerlaubter Wissensvorsprung). Außerdem solle geklärt werden, ob die Kommunikation der Verteidigung mit den Angeklagten abgehört werde (dies hätte Einfluss auf das Recht einer effektiven Verteidigung und das Vertrauen in das Mandat). Schließlich solle erklärt werden, ob Informationen aus dem hiesigen Verfahren an die US-Regierung weitergegeben werden. Auch wenn den Angeklagten hier im Prozess laut Anklage nicht explizit vorgeworfen werde, Teil von „Antifa-Ost“ oder einer angeblichen „Hammerbande“ zu sein, so sei eine namentliche Listung durch die US-Regierung durch dieses Verfahrens trotzdem möglich. Das habe jetzt schon erhebliche Auswirkung für die Angeklagten. Sie müssten Einschränkungen in Bezug auf den Zahlungs- und Reiseverkehr fürchten. Das bedeute eine Doppelverfolgung und eine faktische Nebensanktion, die für diesen Prozess relevant sei.

Zum Ende des Verhandlungstages weist der Senat noch einen Antrag der Verteidigung zurück. Die drei Faschos Baran, Baran und Wilk dürften morgen audio-visuell, also online aus Polen zugeschaltet, verhört werden.

Damit endet auch dieser lange Verhandlungstag.