Auch am 6 Jahrestag des rassistischen Mordanschlags von Hanau konnte man im Gericht mal wieder den staatlichen Verfolgungsdrang gegen antifaschistischen Protest bestaunen, während der Mord an Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Vili-Viorel Păun, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Fatih Saraçoğlu, Sedat Gürbüz und Gökhan Gültekin nur das deutliche Versagen desselben im Umgang mit rechtsextremistischer Bedrohung und Gewalt zutage brachte.
Der Verhandlungstag lief anders als geplant. Der Zeuge Rasbach ist nicht erschienen, scheinbar, weil er sich mit seinem Zeugenbeistand zerstritten hatte. Deshalb verhängte der Senat eine Geldbuße von 300 Euro, alternativ 3 Tage Ordnungshaft. Der Erfurter Nazi Florian Rasbach tritt er immer wieder als Redner und Unterstützer der völkischen Kleinpartei „Neue Stärke“ (NS) auf, die rassistische, antisemitische, sexistische sowie queer-feindliche Feindbilder verbreitet und soll 2021bei einem Angriff auf das Autonome Jugendzentrum in Ilversgehoven beteiligt gewesen sein (https://de.indymedia.org/node/219268). Er wurde Ziel eines Angriffs im Jahr 2023, welcher Thema der letzten Verhandlungstage war.
Auch die zweite geladene Zeugin erschien heute nicht.
Die Nebenklage wurde heute aus gesundheitlichen Gründen von einem anderen Anwalt aus Bonn vertreten (phonetisch „Bodey“).
Der Prozess startete mit einer Erklärung der GBA zum gestrigen Beweismittelantrag von der Verteidigung, eine Erklärung des Landesverband Wien österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus zur Absage einer Bus-Anreise und zum Verbot einer Gedenkfeier beim Shoah-Denkmal in Budapest (Schuhe am Donauufer, Cipők a Duna-parton), das an die Ermordung von Budapester Juden und Jüdinnen durch Pfeilkreuzler 1944/1945 erinnert (https://kz-verband-wien.at/bus-budapest-2026/). Mit dem Beweisantrag wies die Verteidigung darauf hin, dass die ungarischen Behörden, auf Druck der Regierung, die Repression gegen Antifaschist*innen verstärken. Daraus folge zum einen die Erkenntnis, dass legaler antifaschistischer Protest in Ungarn verunmöglicht werde und des weiteren, dass jegliche Informationen oder Beweismittel, soweit sie von ungarischen Behörden stammen, besonders kritisch hinterfragt werden müssen.
Die GBA meinte, dies sei kein Beweismittel, denn mit der Erklärung sei nicht bewiesen, dass die ungarische Regierung den Protest tatsächlich verbiete. Noch absurder wurde es, als die GBA außerdem proklamierte, mit dem Post der veranstaltenden Organisationen, dass die Busanreise nicht stattfinden könne, sei auch nicht bewiesen, dass sie nicht stattgefunden habe.
Auch wenn der vorsitzende Richter die Erklärung der GBA nicht so kommentarlos abschmetterte wie die meisten Anträge der Verteidigung, schien nicht einmal ihn diese Argumentation zu überzeugen. Er verlas die Erklärung und brachte sie so ins Verfahren ein.
Im Folgenden bestand der Verhandlungstag aus zahlreichen, eher unspektakulären, Inaugenscheinnahmen von Videos, Screenshots und Lichtbildern.
Zunächst sahen wir uns 20 Minuten lang die Aufnahmen von der Überwachungskamera einer REWE-Filiale in der Nähe der Pestalozzistraße in Erfurt an, wo am 12. Januar 2023 die Nazis Rasbach und Beuthe angegriffen wurden.
Dazu kamen 2 Handy-Videos, die von Schüler:innen vor Ort aufgenommen worden sein sollen. Das erste Video (max. 5 Sekunden lang) zeigte, wie eine Person angegriffen wird und das zweite Video (auch wenige Sekunden lang) zeigt mehrere vermummte Personen, die über eine Straße laufen. Gezeigt wurden außerdem Fotos aus einem rechtsmedizinischen Gutachten, die Verletzungen der beiden Angegriffenen nach der Tat zeigten. Beide wurden mit einen Kopfverband und geschwollene Augen in einem Krankenzimmer liegend gezeigt. Auf der geschwollenen Hand des Faschos Rasbach war deutlich das Nazi-Tattoo einer Othala-Rune zu sehen, welche vielfache rechtsextreme Bedeutungen hat und beispielsweise das Symbol der Hitler-Jugend war.
Die Verteidigung von Emmie widersprach auch heute wiederholt der Verwertung verschiedener Fotos und Videos, unter anderem von markierten Video-Stills, die dem Gutachter Prof. Labudde übergeben worden waren. Den Markierungen lägen Wahrnehmungen und Bewertungen von Polizisten zugrunde, die dem Gutachter Schlussfolgerungen suggeriert hätten, argumentierte die Verteidigung. Die Vermerke (Pfeile/Markierungen/Kommentare) würden polizeilichen Hypothesen entsprechen, die Bilder müssten objektiv und somit unkommentiert in das Verfahren eingebracht werden. Die Zurückweisung des Widerspruch erfolgte mit der „Begründung“, die Beurteilung des Beweiswerts obliege dem Senat.
Auch gegen die Verwertung von Lichtbildern aus einer Observation im Rahmen von Graffiti und Plakatier-Vorwürfen legte die Verteidigung erneut Beschwerde ein, nachdem eine Beschwerde zu dieser Observation schon vorher im Prozess angebracht wurde. Die Rechtmäßigkeit dieser Observation sei durchaus zweifelhaft.
Schließlich wurden noch zwei Untersuchungsberichte der Polizei Sachsen zum Angriff auf den Thor Steinar Laden in Erfurt inklusive Tatortfotos durchgescrollt.
Absolutes Highlight des Prozesstages war ein Audio-Mitschnitt eines polizeilichen Notrufs vom 12.01.2023. Zu hören ist eine Anruferin, die bestimmt 5 Minuten lang einer Polizistin von höchst verdächtigen Vorgängen in ihrem Hinterhof erzählte. Dort würden sich 5 (zwischendurch sogar 6) Jugendliche aufhalten. Und das in ihrem Wohngebiet, in dem doch nur alte Personen wohnen würden. Nachdem sie sich erst sicher war, die Jugendlichen müssten etwas anzünden, konnte sie der Polizistin auch nicht erklären, wie sie zu der Vermutung kam. Flammen hätte sie nicht gesehen. Es sei auch ein öffentlich zugänglicher Hinterhof. Das Ganze sei ihr jedenfalls äußerst suspekt. Die Polizistin konnte in den Schilderungen der Nachbarin kein verdächtiges oder strafbares Verhalten erkennen, das ein polizeiliches Eingreifen erforderte und bemühte sich die Nachbarin zu beruhigen, die ihr live berichtete, wie die jungen Menschen in Rucksäcken kramten, aufstanden, sich zwischendurch wieder hinsetzten und schließlich auseinandergingen.
Dieser Prozesstag war der bisher kürzeste, schon um 14.00 wurde die Verhandlung geschlossen.