Der Prozesstag in Düsseldorf begann verspätet und brachte mit widersprüchlichen Aussagen eines ungarischen Zeugen zum Angriff auf Neonazis in Budapest kaum neue Erkenntnisse. Im Fokus standen zudem Streitfragen zur Verwertbarkeit ungarischer Beweismittel sowie weitere Anträge der Verteidigung.
Mit fast 90 Minuten Verspätung beginnt der 18. Verhandlungstag am Oberlandesgericht Düsseldorf – der Senat um den Vorsitzenden Richter Lars Bachler konnte sich nicht ins WLAN einloggen und hatte daher keinen Zugriff auf die Verfahrensakten. Auch an den vergangenen Verhandlungstagen kam es bereits zu Verzögerungen aufgrund technischer Probleme.
Zuerst wurde der ungarische Zeuge Noc B. angehört, eine Dolmetscherin übersetzt simultan. B. war in der Budapester Bank-Straße anwesend, als eine Gruppe Vermummter den ungarischen Rechtsextremen Laszlo Dudog und seine Frau Oszolya Fabian attackiert haben sollen. Informationen zu Dudog, eine wichtige Persönlichkeit in der ungarischen Rechtsrock-Szene, findet ihr hier. In seinen antisemitischen, menschenverachtenden Songtexten singt er unter anderem „Der Leichenberg ragt bis zum Himmel, du wirst keinen lebenden Juden mehr sehen“.
Die Szene ereignete sich am 10. Februar 2023 gegen 23:30 Uhr. Auf Nachfrage des Richters berichtet der Zeuge von einer Gruppe von sechs bis zehn Personen, sowohl Frauen als auch Männer um die 20 Jahre alt, die er an dem Abend in der Bank-Straße beobachtete. Die Tat selbst sah er nicht; er hörte aus 20 bis 30 Meter Entfernung einen dumpfen Aufprall und mehrere kleine Gruppen sich vom Tatort entfernen. Daraufhin begab sich B. zu den Geschädigten, Dudog sei bewusstlos und Fabian habe unter Schock gestanden. Nun offenbart der Zeuge Erinnerungslücken und verstrickt sich in Widersprüche: seine Aussage aus dem Prozess gegen Hanna in München, dass sich ein bis zwei Personen etwas abseits von der Gruppe aufgehalten haben sollen, kann er nicht bestätigen. Vom Kleidungsstil her habe es sich bei den Angreifern um „junge Leute aus Großstädten“ gehandelt; im Prozess gegen Maja in Budapest hatte er von einem ominösen „Berliner Kleidungsstil“ gesprochen. 2023 hatte er bei der Budapester Polizei ausgesagt, dass sich ein Angreifer über eines der Opfer gebeugt habe, während er in Düsseldorf berichtet, den Angriff selbst nicht gesehen zu haben. Ohne großartigen Erkenntnisgewinn wird der Zeuge vom Richter entlassen.
Dudog und Fabian werden nicht in Düsseldorf erscheinen. Sie verweigern eine Anreise, erklärt Bachler, daher wird es wie schon bei den polnischen Nazis zu einer Online-Vernehmung kommen. Ein weiterer zum Geschehens in der Bank-Straße soll im Juni aussagen, die deutschen Neonazis Sabine Brinkmann und Robert Fischer sind für den 29. April geladen.
Über den Nichtverwertungsantrag von Paulas Anwälten vom 25.3. entscheidet der Senat erst beim nächsten Termin. Trotzdem wird eine längere Begründung verlesen, weshalb aus Sicht der Angeklagten ungarische Beweismittel, in diesem Fall Überwachungsvideos, nicht ungeprüft vom Gericht zugelassen werden sollten. Durch die Erosion der Rechtsstaatlichkeit und der politischen Beeinflussung der Justiz, die auch die EU feststellt, sei eine Verwendung der Videos unzulässig. Auch die politische Verfolgung gegen die antifaschistische Bewegung in Ungarn, spätestens seit der Einstufung der „Antifa“ als terroristische Gruppierung, zeige die Voreingenommenheit der ungarischen Behörden. Die Generalbundesanwaltschaft sieht keine Gründe, dem Antrag zu folgen.
Rechtsanwalt Dietrich geht danach noch einmal auf die Vernehmung des Polizeibeamten Mehner ein: er kritisiert erneut das Vorgehen der Polizei bei den Zeugenvernehmungen im Fall Erfurt (12.01.2023), der Beweiswert strebe durch die tendenziöse Wahllichtbildvorlage gegen Null.
Abschließend beantragt Clara‘s Anwältin Kostik die Inaugenscheinnahme weiterer Bilder, die die drei polnischen Faschos in Verbindung mit rechtsextremen Gruppierungen zeigen. Zudem soll laut Kostik ein politik- und geschichtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden, das die Historie und rechtsextreme Positionen der faschistischen und antisemitischen Organisationen zeigt, denen die drei polnischen Zeug:innen angehören.
Damit endet der 18. Verhandlungstag in Düsseldorf. Der nächste Prozesstag findet am Dienstag, den 28.April statt.